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Umzug in die Schweiz

Umzug in die Schweiz – Was es zu beachten gibt

Die neue Arbeit, ein Studium, der Einzug beim Partner – es kann viele Gründe für einen Umzug geben. Ein Umzug aus Deutschland in die Schweiz sollte gut vorbereitet sein. Denn hierbei gibt es besondere Formalitäten zu beachten.

Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick über die Besonderheiten bei der Einfuhr in die Schweiz geben, sodass Sie Ihren Umzug problemlos durchführen und unbeschwert in Ihr neues Heim einziehen können.

Nachweis der Wohnsitzverlegung

Die Grundvoraussetzung, dass Sie in die Schweiz umziehen können, ist der Nachweis der Wohnsitzverlegung. Sie weisen die Wohnsitzverlegung zum Beispiel mit einer Kopie des neuen Mietvertrags, des Arbeitsvertrags oder einer Abmeldebestätigung im Abgangsland nach.

Inventarliste des Umzugsguts

Ein weiteres notwendiges Dokument ist eine Inventarliste des Umzugsguts. Zum Umzugsgut zählen Ihre Hausratsgegenstände, wie z.B. Möbel und persönliche Gegenstände, aber auch Fahrzeuge und Pflanzen. Diese müssen Sie bereits mindestens 6 Monate in Gebrauch haben und nach dem Umzug weiter benutzen. Bei der Inventarliste genügt eine grobe Angabe der Anzahl und Art des jeweiligen Umzugsguts (z.B. 1 Karton Bücher, 4 Kartons Kleidung). Möbel, größere Geräte, besondere Wertgegenstände oder Alkohol sind gesondert und ggf. detaillierter aufzuführen. Umzugsgüter, die noch nicht 6 Monate im Voraus genutzt worden sind, müssen als “zu verzollende Waren” auf einer extra Liste aufgeführt sein. Dabei ist auch der Warenwert anzugeben. Die Vorlage des Kaufbelegs ist für die Verzollung hilfreich. Die Spezialisten von CNolte Umzüge unterstützen Sie auch in diesem Bereich gerne.

Zusammen mit der Inventarliste müssen Sie ein entsprechendes Zollformular ausgefüllt vorlegen. Dieses finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV).

Einreisezeit

Ein Umzug in die Schweiz kann nur zu den regulären Öffnungszeiten der jeweiligen Zollstelle erfolgen. Diese sind in der Regel montags bis freitags; einige Stellen haben außerdem auch samstagvormittags geöffnet. Die Öffnungszeiten und Adressen der Zollstellen können Sie der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) entnehmen. Eine Anmeldung vorab ist nicht notwendig.

Auto einführen

Auch ein Auto wird in der Schweiz als Umzugsgut angesehen. Es muss wie die anderen Umzugsgüter auch zuvor mindestens 6 Monate benutzt worden sein. Grundsätzlich darf nur der Fahrzeughalter das Auto einführen. Dieser muss bereits seit 6 Monaten das Auto besitzen. Besitzt er das Auto weniger als 6 Monate, muss er Abgaben für die Einfuhr bezahlen.

Ist das Fahrzeug nicht auf den Einwanderer zugelassen, ist eine schriftliche Bestätigung seitens des Halters notwendig. Ein solcher Nachweis wird von den schweizerischen Zollbehörden in der Regel anerkannt.

Für einen Umzug auf bestimmte Zeit kann der Einwanderer das Fahrzeug auch vom Zoll befreien lassen. Der Antrag auf Zollbefreiung muss bei Grenzübertritt vorgelegt werden. Der Fahrer erhält dann ein Zollkennzeichen mit einer Gültigkeit von 2 Jahren. Spätestens nach Ablauf dieser Zeitspanne muss der Einwanderer das Auto entweder wieder ausführen oder dieses bei der Zulassungsstelle in der Schweiz anmelden.

Haustiere einführen

Die eigenen Haustiere dürfen ebenso abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden. Je nach dem, mit welchem Haustier Sie umziehen, gibt es unterschiedliche Bestimmungen. Hunde und Katzen müssen gekennzeichnet (durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung) und gegen Tollwut geimpft sein. Weiterhin benötigen Sie einen aktuellen EU-Heimtierpass für Ihr Haustier. Hunde müssen nach dem Einzug in die Schweiz angemeldet werden.

Lebensmittel, Alkohol und Tabak einführen

Für die Übersiedlung von Lebensmitteln, Alkohol und Tabak gelten besondere Bestimmungen. Ob hierbei Zollgebühren anfallen, hängt davon ab, ob die definierten Freimengen überschritten werden. Bei Alkohol wird in der Regel ein normaler Haushaltsvorrat an Spirituosen, Wein und Bier akzeptiert und kann zollfrei eingeführt werden. Die genaueren Bestimmungen bezüglich der Einfuhr finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV).

Außerdem nicht vergessen:

  • Achten Sie darauf, dass Sie und alle mitreisenden Personen einen aktuellen Personalausweis mitführen.
  • Melden Sie sich innerhalb von 7 Tagen nach Einzug in der Schweiz beim Einwohnermeldeamt an.

Sie benötigen Hilfe bei Ihrem Umzug in die Schweiz?

Sie wollen Ihren Umzug in die Schweiz durch ein professionelles Umzugsunternehmen durchführen lassen? Die Experten von CNolte Umzüge sind auch in diesem Bereich sehr erfahren und kümmern sich um alle notwendigen Arbeiten und Formalitäten. Wir erledigen das gerne für Sie, sprechen Sie uns einfach darauf an! Unsere telefonische Umzugsberatung erreichen Sie unter: 05231-9440594. Sie können uns auch eine Nachricht senden.