Umzüge bei Pflegebedürftigkeit

Sie benötigen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen? Wir stehen an Ihrer Seite!

Finanzielle Zuschüsse für den Umzug bei Pflegebedürftigkeit

Wann besteht Anspruch auf finanzielle Zuschüsse?

Sie sind pflegebedürftig, aber ihr Zuhause ist längst nicht an Ihre Lebenssituation angepasst? Wussten Sie, dass Sie, wenn der Zustand der eigenen vier Wände nicht mehr den Anforderungen eines Pflegebedürftigen gerecht wird, für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen finanziellen Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen können? Dabei ist unter der Voraussetzung, dass selbst nach innerhäuslichen Anpassungen keine pflegegerechte Wohnsituation geschaffen werden kann, auch die Bezuschussung eines Umzuges nicht ausgeschlossen (beispielsweise bei einem Umzug aus dem Obergeschoss). Häufig ist das der Fall, wenn eine Erkrankung weiter fortschreitet oder eine unvorhersehbare Behinderung eintritt. Sofern der Umzugswillige einen Pflegegrad hat, besteht ein Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung seitens der Pflegeversicherung. Sinn und Zweck ist in jedem Fall die für den Pflegebedürftigen gewährleistete Wiederherstellung und Erhaltung der eigenständigen Lebensführung.

Sichern Sie sich einen Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit. Das erfahrene Umzugsunternehmen CNolte unterstützt Sie von der Vorbereitung bis zum Einzug in den neuen vier Wänden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise.

Folgende Situationen werden im Zuge wohnumfeldverbessernder Maßnahmen bezuschusst:

  • Wenn durch die wohnumfeldverbessernde Maßnahme überhaupt erst eine häusliche Pflege möglich ist.
  • Wenn mit der Verbesserung eine maßgebliche Erleichterung für den Pflegebedürftigen oder Pflegeverantwortlichen erzielt wird.
  • Wenn dem Pflegebedürftigen mithilfe der Maßnahmen wieder eine möglichst selbständige Lebensführung gewährt wird.

Welche Leistungshöhe kann gewährleistet werden?

Grundsätzlich wird eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.000,00 Euro je Maßnahme bezuschusst, sei es die Anpassung der bisherigen nicht barrierefreien Wohnung oder ein den umgebungsbedingten Zuständen zugrunde liegender Umzug. Unter einer Maßnahme fasst man all die Vorkehrungen zusammen, die im Zuge der zu dem Zeitpunkt des Antrags bestehenden Mängel umgesetzt werden müssen. Verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen nach Abschluss der ersten Antragstellung so massiv, dass die Vorkehrungen abermals angepasst werden müssen, handelt es sich um eine nächste separat zu behandelnde Maßnahme.

Folgende Kosten sind berücksichtigungsfähig:

  • Vorbereitungshandlungen, Beratungskosten
  • Materialkosten
  • Arbeitslohn
  • ggf. Gebühren

Auch Berufstätige erhalten Umzugsbeihilfe

Pflegebedürftige, die arbeitsbedingt umziehen müssen, haben auch Anspruch auf Umzugsbeihilfe. Beispielsweise wenn der Arbeitsweg von der bisherigen Wohnung nicht zumutbar wäre und die Arbeitsstätte von der neuen Wohnung barrierefreier zu erreichen ist. Ein Umzug, der einen behindertengerechten Wohnungsbezug gewährleistet, wird einkommensunabhängig von der Pflegekasse übernommen (Umzugsbeihilfe nach § 33 Absatz 8 Nummer 6 SGB IX). Umzüge, die allein aufgrund der Distanz- und Fahrzeitverkürzung zum Arbeitsplatz erfolgen, müssen partiell vom eigenen Einkommen getragen werden.

Alternative oder zusätzliche Leistungsträger

Neben der Pflegeversicherung bieten sich noch andere Leistungsträger an (z.B. gesetzliche Unfallversicherung, Integrationsamt, gesetzliche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit), die Sie insbesondere auch dann in Betracht ziehen können, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Erfolgt von dieser Seite keine Genehmigung, haben Sie noch die Möglichkeit, Umzugsbeihilfe vom überörtlichen Sozialhilfeträger zu beziehen. Das geht dann allerdings mit einer Offenlegung sämtlicher Einkünfte und Vermögensangaben einher.

Antragstellung noch vor dem Wohnungswechsel

Unabhängig davon, für welchen Leistungsträger Sie sich entscheiden, müssen Sie beachten, dass ein Antrag noch vor dem Umzug gestellt und genehmigt werden muss. Andernfalls kann eine Kostenübernahme nicht gewährleistet werden. Vorteilhaft wirkt es sich für Sie auch aus, wenn Sie sich vorab schon entsprechende Kostenvoranschläge einholen, das spart Zeit!

Wir von CNolte Umzüge bieten Ihnen einen fairen Festpreis an, kommen Sie für einen Kostenvoranschlag gerne auf uns zu!

Bei einem Umzug für Pflegebedürftige sind wir überregional in den Regionen Detmold, Paderborn, Lemgo, Bad Oeynhausen, Herford, Bad Salzuflen und Bielefeld für Sie da.

Fragen Sie uns einfach ganz unverbindlich und kostenfrei nach einem individuellen Angebot für Ihren Umzug.

Die telefonische Umzugsberatung von CNolte Umzüge erreichen Sie unter: 05231-9440594

Sie können uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular senden: Jetzt Nachricht senden

Warum Pflegebedürftige mit CNolte Umzüge umziehen sollten:

Wir haben geschultes und hochmotiviertes Personal

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Umzug zum Festpreis

Bei CNolte Umzüge gehen Sie kein finanzielles Risiko ein. Nach einer Umzugsberatung erhalten Sie von uns ein Angebot für Ihren Privatumzug zum Festpreis.

Staatliche Hilfe

Wenn Sie als Pflegebedürftiger umziehen, dann können Sie dafür regelmäßig staatliche Hilfe erhalten.

Verpackung der Umzugsgüter

Auf Wunsch verpacken wir Ihre Umzugsgüter professionell und sicher in speziellen Umzugskartons. Natürlich helfen wir auch gerne beim Auspacken.

Küchenumzug

Wenn Sie wünschen, dann bieten wir Ihnen auch einen professionellen De- und Montageservice für Ihre Küche. Also alle Leistungen aus einer Hand zu einem sehr attraktiven Preis.

Sicherer Transport & Lagerung

Ihre Umzugsgüter werden sicher und schnell mit modernen Fahrzeugen und korrekter Ladungssicherung transportiert. Versicherung inklusive! Wenn nötig, können wir Ihre Möbel auch bei uns einlagern.