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Schimmel in der Wohnung?

Schimmel in der Wohnung – Ursachen, Vermeidung und Ihre Rechte als Mieter

Schimmel in der Wohnung ist keine Seltenheit. Denn er entsteht überall dort, wo es organische Stoffe als Nährboden sowie Feuchtigkeit gibt. So kann man Schimmel nicht nur auf Lebensmitteln, sondern auch in der Wohnung begegnen.

In diesem Artikel möchten wir Ihnen erläutern, wie Schimmel entsteht und welches gesundheitliches Risiko Schimmel mit sich bringt. Darüber hinaus geben wir Ihnen Tipps zur Schimmelvermeidung und welche Rechte Sie als Mieter haben, wenn Ihre Wohnung von Schimmel befallen ist.

Was ist Schimmel?

Schimmel ist die umgangssprachliche Bezeichnung für verschiedene Arten von Schimmelpilzen. Diese bestehen aus mikroskopisch kleinen Sporen und Pilzfäden und können in unterschiedlichen Farben vorkommen. Eigentlich sind Schimmelpilze harmlos. Doch sobald sie eine gewisse Konzentration in unserer Umgebung erreichen, können sie beim Menschen gesundheitliche Schäden verursachen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie Schimmelpilze entstehen, um zu verhindern, dass sich diese in der Wohnung ausbreiten.

Wie entsteht Schimmel?

Schimmel braucht neben Nährstoffen auch Feuchtigkeit zum Wachsen. Aus diesem Grund entwickelt sich Schimmel schnell auf frischen Lebensmitteln oder Gerichten, die zu lange gelagert werden. Doch auch wenn die Luft in der Wohnung zu viel Feuchtigkeit trägt, kann sich leicht Schimmel auf den Flächen ausbreiten. So kann sich Schimmel z.B. leicht im Bad entwickeln, wenn die Feuchtigkeit nicht entweichen kann. Häufig kann es auch im Schlafzimmer zu Schimmelbefall kommen. Dies kann mitunter daran liegen, dass das Schlafzimmer oftmals kühler als die restlichen Räume gehalten wird. Wird dann zu selten gelüftet, kann Schimmel entstehen.

Wie beeinträchtigt Schimmel die Gesundheit?

Da Schimmelsporen giftig sind und über die Luft eingeatmet werden können, bringt ein Befall in der Wohnung ein gesundheitliches Risiko mit sich. Ein Schimmelbefall im Schlafzimmer ist besonders gefährlich, da wir dort die komplette Nacht verbringen und so dem Schimmel über eine längere Zeit ausgesetzt sind. Das Schimmel Beschwerden der Atemwege verursachen kann, zeigen Studien der WHO aus den Jahren 2009 und 2010. Diese führen auf, dass es eine Korrelation zwischen der Schimmelpilzkonzentration und den entstandenen Atemwegsbeschwerden gibt.

Schimmel in Ihrer Wohnung – Welche Rechte haben Sie als Mieter?

Als Mieter sind Sie grundsätzlich in der Pflicht, Schimmelbefall in Ihrer Wohnung zu verhindern, z.B. durch regelmäßiges Lüften und richtiges Heizen. Tritt trotzdem Schimmel auf und können Sie darlegen, dass Sie alles getan haben, um einem Befall von Schimmel entgegenzuwirken, können Sie verschiedene Rechte und Ansprüche geltend machen.

  • Mängelbeseitigung: Ihr Vermieter ist zunächst gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB zur Beseitigung des Schimmels verpflichtet. Auf welche Art und Weise die Mängelbeseitigung von statten gehen soll, kann der Vermieter selbst entscheiden.
  • Aufwendungsersatzanspruch: Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, den Schimmel selbst zu beseitigen und die dadurch für Sie entstandenen Kosten vom Vermieter gemäß § 536a Abs. 2 BGB zurückerstatten zu lassen.
  • Mietminderung: Ist der Schimmelbefall erheblich, können Sie als Mieter gemäß § 536 Abs. 1 S. 2 BGB zusätzlich eine Mietminderung beim Vermieter durchsetzen. Die Minderungshöhe richtet sich in der Regel danach, welches Zimmer befallen ist und wie stark die Nutzung dessen beeinträchtigt ist. Auch das Risiko der Gesundheitsgefährdung ist ein Kriterium für die Höhe der Mietminderung. Hierbei ist es empfehlenswert, einen Sachverständigen oder im Zweifel sogar einen Rechtsanwalt heranzuziehen.
  • Zurückbehaltungsrecht: Neben der Mietminderung haben Sie als Mieter auch das Recht, gemäß § 320 BGB, einen Teil der Miete “zurückzubehalten”, das heißt noch nicht zu zahlen, bis die Mängel beseitigt wurden. Wichtig ist, dass dieser Teil der Miete unverzüglich nach der Mängelbeseitigung nachgezahlt wird, da der Vermieter ansonsten sein Recht auf Kündigung geltend machen kann.
  • Kündigung: Falls der Schimmelbefall tatsächlich sehr massiv ist und der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt, können Sie auch von Ihrem Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund Gebrauch machen.
  • Schadensersatz: Zu guter Letzt ist auch ein Schadensersatz denkbar. Dieses Recht greift sowohl bei Schäden am Eigentum des Mieters als auch bei Körperschäden durch gesundheitliche Schäden.

Fazit

Die gesundheitlichen Auswirkungen von Schimmel sind nicht zu vernachlässigen. Halten Sie Ihre Wohnung durch richtiges Lüften und Heizen möglichst schimmelfrei und überprüfen Sie regelmäßig Bad, Schlafzimmer und weitere Stellen in Ihrer Wohnung, die feucht werden können. Machen Sie von Ihren Rechten als Mieter Gebrauch, falls Sie Schimmel in Ihrer Wohnung haben und diesen nicht selbst verschuldet haben.

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