Schimmel in der Wohnung ist keine Seltenheit. Denn er entsteht überall dort, wo es organische Stoffe als Nährboden sowie Feuchtigkeit gibt. So kann man Schimmel nicht nur auf Lebensmitteln, sondern auch in der Wohnung begegnen.
In diesem Artikel möchten wir Ihnen erläutern, wie Schimmel entsteht und welches gesundheitliches Risiko Schimmel mit sich bringt. Darüber hinaus geben wir Ihnen Tipps zur Schimmelvermeidung und welche Rechte Sie als Mieter haben, wenn Ihre Wohnung von Schimmel befallen ist.
Schimmel ist die umgangssprachliche Bezeichnung für verschiedene Arten von Schimmelpilzen. Diese bestehen aus mikroskopisch kleinen Sporen und Pilzfäden und können in unterschiedlichen Farben vorkommen. Eigentlich sind Schimmelpilze harmlos. Doch sobald sie eine gewisse Konzentration in unserer Umgebung erreichen, können sie beim Menschen gesundheitliche Schäden verursachen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie Schimmelpilze entstehen, um zu verhindern, dass sich diese in der Wohnung ausbreiten.
Schimmel braucht neben Nährstoffen auch Feuchtigkeit zum Wachsen. Aus diesem Grund entwickelt sich Schimmel schnell auf frischen Lebensmitteln oder Gerichten, die zu lange gelagert werden. Doch auch wenn die Luft in der Wohnung zu viel Feuchtigkeit trägt, kann sich leicht Schimmel auf den Flächen ausbreiten. So kann sich Schimmel z.B. leicht im Bad entwickeln, wenn die Feuchtigkeit nicht entweichen kann. Häufig kann es auch im Schlafzimmer zu Schimmelbefall kommen. Dies kann mitunter daran liegen, dass das Schlafzimmer oftmals kühler als die restlichen Räume gehalten wird. Wird dann zu selten gelüftet, kann Schimmel entstehen.
Da Schimmelsporen giftig sind und über die Luft eingeatmet werden können, bringt ein Befall in der Wohnung ein gesundheitliches Risiko mit sich. Ein Schimmelbefall im Schlafzimmer ist besonders gefährlich, da wir dort die komplette Nacht verbringen und so dem Schimmel über eine längere Zeit ausgesetzt sind. Das Schimmel Beschwerden der Atemwege verursachen kann, zeigen Studien der WHO aus den Jahren 2009 und 2010. Diese führen auf, dass es eine Korrelation zwischen der Schimmelpilzkonzentration und den entstandenen Atemwegsbeschwerden gibt.
Als Mieter sind Sie grundsätzlich in der Pflicht, Schimmelbefall in Ihrer Wohnung zu verhindern, z.B. durch regelmäßiges Lüften und richtiges Heizen. Tritt trotzdem Schimmel auf und können Sie darlegen, dass Sie alles getan haben, um einem Befall von Schimmel entgegenzuwirken, können Sie verschiedene Rechte und Ansprüche geltend machen.
Die gesundheitlichen Auswirkungen von Schimmel sind nicht zu vernachlässigen. Halten Sie Ihre Wohnung durch richtiges Lüften und Heizen möglichst schimmelfrei und überprüfen Sie regelmäßig Bad, Schlafzimmer und weitere Stellen in Ihrer Wohnung, die feucht werden können. Machen Sie von Ihren Rechten als Mieter Gebrauch, falls Sie Schimmel in Ihrer Wohnung haben und diesen nicht selbst verschuldet haben.
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